Professionelle Plattenarbeiten für Bäder, Böden, Terrassen und mehr – in Nussbaumen und der ganzen Region Aargau. Sauber, präzise, zuverlässig.
Hochwertige Materialien, fachgerecht verarbeitet – für jeden Bereich Ihres Zuhauses.
Stil, Charakter und wesentliche Vorteile für den Objektwert – innen wie aussen.
Natürliche Schönheit, Anmut und einzigartiger Charakter für jeden Raum.
Elegant, strapazierfähig, pflegeleicht und sehr langlebig.
Willkommen bei AGASI PLATTEN – Ihrem Experten für Plattenarbeiten in der Region Aargau. Mein Name ist Haj Agasi und ich bin der Gründer dieses Unternehmens.
Nach meiner Ausbildung und mehreren Jahren Berufserfahrung in renommierten Unternehmen habe ich mich im Jahr 2024 entschlossen, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Seither habe ich zahlreiche Projekte erfolgreich abgeschlossen und mir einen Namen als zuverlässiger Plattenleger in der Region Aargau gemacht.
Jedes Projekt ist einzigartig – hier sehen Sie einen Einblick in unsere Arbeit.
Von der Beratung bis zur perfekten Verlegung – ich begleite Sie durch jeden Schritt.
Kostenlose Beratung und Offertstellung – ich melde mich schnell bei Ihnen.
AGASI PLATTEN
Haj Agasi
5415 Nussbaumen AG
Schweiz
Telefon: +41 79 239 59 87
E-Mail: info@agasi-platten.ch
Verantwortlich für den Inhalt dieser Website: Haj Agasi.
Gültig für alle Aufträge von AGASI PLATTEN, Haj Agasi, 5415 Nussbaumen AG. Rechtliche Grundlage: Schweizerisches Obligationenrecht (OR Art. 363 ff.) sowie die SIA-Normen 118, 118/248, 118/246 und 118/244.
1. Offerte & Vertragsabschluss
Offerten sind während 30 Tagen ab Ausstelldatum gültig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung des Kunden zustande. Mündliche Abmachungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch AGASI PLATTEN. Alle erstellten Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Muster, Beschreibungen) bleiben Eigentum von AGASI PLATTEN.
2. Preise & Leistungsumfang
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. MWST, sofern nicht anders angegeben. Inbegriffen sind die Verlegearbeiten sowie – sofern nicht anders vereinbart – die Materiallieferung franko Baustelle. Nicht inbegriffen sind Überzeitzuschläge auf Wunsch des Kunden, Mehraufwand durch kundenseitige Änderungen oder Zusatzbestellungen sowie Kosten durch unvorhergesehene Arbeitshindernisse. Bei wesentlichen Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss werden die Preise neu vereinbart. Materialpreisänderungen, die AGASI PLATTEN nicht zu vertreten hat, können weiterverrechnet werden.
3. Arbeitsbedingungen vor Ort
Der Kunde stellt kostenlos zur Verfügung: elektrischer Anschluss (220 V / 380 V), Wasser, einen geeigneten Lagerplatz für Material und Werkzeug sowie Zugang zu sanitären Anlagen. Für eine fachgerechte Ausführung ist eine Mindesttemperatur von +10 °C an der Arbeitsstelle erforderlich. Der Untergrund muss trocken, tragfähig und eben sein; notwendige Ausgleichs- oder Vorbereitungsarbeiten werden separat verrechnet. Sind die notwendigen Arbeitsbedingungen nicht erfüllt, kann AGASI PLATTEN die Arbeiten unterbrechen; die daraus entstehenden Kosten gehen zulasten des Kunden.
4. Ausführung & Material
Alle Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Baukunde sowie den SIA-Normen 118/248 (Keramik), 118/246 (Naturstein) und 118/244 (Kunststein) ausgeführt. Abweichungen in Farbnuance und Kaliber zwischen Muster und geliefertem Material sind fertigungsbedingt und stellen keinen Mangel dar. Wasserundurchlässige Platten- und Fugenmaterialien garantieren keine vollständige Wasserdichtigkeit des Belags. Dehnfugen mit verformbaren Dichtungsmassen sind wartungsbedürftig; Schäden durch unterlassenen Unterhalt sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Risse oder Ablösungen, deren Ursache in Verformungen oder nachträglichen Rissen im bauseitigen Untergrund liegt, fallen nicht in die Verantwortung von AGASI PLATTEN. Die Übergabe erfolgt schwammgereinigt und besenrein; die Bauendreinigung ist vom Kunden zu veranlassen.
5. Termine & Fristen
Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Kunde alle notwendigen Unterlagen, Zugänge und Vorleistungen rechtzeitig bereitstellt. Kann ein Termin aus Gründen, die AGASI PLATTEN nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, entstehen daraus keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung. Vom Kunden verursachte Unterbrüche berechtigen zur Verrechnung des entstehenden Mehraufwands.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlung innert 10 Tagen wird ein Skonto von 2 % gewährt. Bei grösseren Aufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug ist AGASI PLATTEN berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. zu erheben. Offene Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Rechnungen, sofern die beanstandeten Beträge nicht schriftlich vereinbart wurden.
7. Abnahme des Werkes
Nach Fertigstellung lädt AGASI PLATTEN den Kunden zur gemeinsamen Abnahme ein; der Termin wird mindestens 5 Arbeitstage im Voraus angekündigt. Allfällige Mängel werden schriftlich festgehalten und innert vereinbarter Frist behoben. Nimmt der Kunde das Werk ohne formelle Abnahme in Betrieb, gilt es als abgenommen; erkennbare Mängel sind dann innert 10 Tagen schriftlich zu melden. Mit der Abnahme gehen Obhut und Gefahr auf den Kunden über, und die Gewährleistungsfrist beginnt.
8. Gewährleistung & Haftung
AGASI PLATTEN gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Arbeiten gemäss den SIA-Normen 118/248, 118/246 und 118/244. Es gilt eine Garantiefrist von 2 Jahren ab Abnahme, während der gemeldete Mängel kostenlos behoben werden. Für verdeckte Mängel an Bauwerken gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 5 Jahren gemäss OR Art. 371 Abs. 2. Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich und schriftlich zu melden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässen Gebrauch oder fehlenden Unterhalt, Eingriffe Dritter sowie Mängel aufgrund kundenseitig gelieferten Materials. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Auftragswert beschränkt; die Haftung für Personenschäden sowie für grobe Fahrlässigkeit und Absicht bleibt in jedem Fall vorbehalten.
9. Datenschutz
Kundendaten werden ausschliesslich zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Bearbeitung erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, insbesondere OR Art. 363 ff. (Werkvertrag). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Baden AG. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände gemäss ZPO vorbehalten.
Stand: 2026. Diese AGB basieren auf dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR Art. 363 ff.) sowie den SIA-Normen 118, 118/248, 118/246 und 118/244.
Der Schutz Ihrer Personendaten ist uns wichtig. Wir bearbeiten Personendaten im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).
Welche Daten wir bearbeiten: Wenn Sie uns über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, bearbeiten wir die von Ihnen übermittelten Angaben (z. B. Name, Kontaktdaten, Anliegen) ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Erbringung unserer Leistungen.
Weitergabe: Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter, ausser dies ist zur Auftragsabwicklung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten. Wenden Sie sich dazu an info@agasi-platten.ch.